Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Text- und Lektoratsdienstleistungen
1. Begriffsbestimmungen
Auftraggeber ist diejenige juristische oder natürliche Person, die Vertragspartner gemäß den nachfolgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen wird.
Auftragnehmerin ist Frau Jenny Menzel.
Fehler ist jeder Fall der Abweichung der Schreib- oder Setzweise eines Wortes oder Satzzeichens oder der Grammatik von den Regeln der aktuell gültigen deutschen Rechtschreibung.
Fehlerquote ist das Verhältnis der nach Abschluss der Lektoratsdienstleistungen vorhandenen Fehler pro Seite.
Korrektur ist der Vorschlag der Auftragnehmerin zur Behebung des Fehlers.
Manuskript ist die durch den Auftraggeber der Auftragnehmerin auf einem geeigneten Datenträger oder per E-Mail zur Verfügung gestellte Datei oder das an die Auftragnehmerin übersandte Schriftstück, das den Gegenstand der Lektoratsdienstleistungen bildet.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin und erst dann zustande, nachdem die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) zugesandt hat. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Umfang der Leistung
Auftragnehmerin und Auftraggeber sind sich darüber einig, dass die Leistungserbringung im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses geschuldet ist. Die Auftragnehmerin kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen. Diese gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin und haften für eigenes Verschulden. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eine besondere Leistungszeit muss ausdrücklich vereinbart werden. Hierfür kann die Auftragnehmerin Zuschläge erheben.
a) Lektorat (Standard-, erweitertes und Fachlektorat)
Als Leistungsgegenstand gilt die höchstmögliche Reduzierung aller vorhandenen Fehler im Manuskript und die stilistische und semantische Überarbeitung im individuell abgesprochenen Umfang. Ein inhaltlicher Eingriff in den Text findet nicht statt.
Ihre Änderungen kennzeichnet die Auftragnehmerin in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Form. Über die Ausführung der Änderungen entscheidet in jedem Fall der Auftraggeber. Für die Inhalte des Manuskripts ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, das Manuskript der Auftragnehmerin zum Zweck von Lektoratsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen frei. Die Auftragnehmerin kann nicht für den Inhalt des lektorierten Manuskripts verantwortlich gemacht werden. Ansichten, Meinungen und Inhalt liegen einzig und allein im Verantwortungsbereich des Urhebers und geben in keinster Weise die Meinung der Auftragnehmerin wieder.
b) Text und Redaktion
Leistungsgegenstand ist die Erstellung oder Überarbeitung eines Textes nach den Vorgaben des Auftraggebers und der Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Im Rahmen des Auftrags hat die Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit.
Ein Überarbeitungsgang ist in der Leistung inbegriffen. Das Erstellen und Auffrischen von Texten wird viertelstundengenau in Arbeitsstunden abgerechnet.
4. Nutzungsrechte an Texten
Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem erstellten oder (im Fall der Dienstleistung „Textauffrischung“) überarbeiteten Text. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Ohne ausdrückliche Einwilligung darf der erstellte oder überarbeitete Text nicht nachgeahmt (auch nicht in Teilen) und weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte kann nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber erfolgen.
Jeder Verstoß gegen diese Bedingung berechtigt die Auftragnehmerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung.
5. Preise und Zahlungsweise
Preise und Vergütungen richten sich nach den Tarifen (Preislisten) der Auftragnehmerin. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Sämtliche Angaben von Preisen und Konditionen sind freibleibend und verstehen sich ohne Mehrwertsteueraufschlag, diese wird zusätzlich erhoben.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend verpflichtet sich der Auftraggeber, ab einer vereinbarten Vergütung von insgesamt EUR 500,00 einen Vorschuss in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu zahlen.
Befindet sich der Sitz des Auftraggebers nicht in der Bundesrepublik Deutschland, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vor Ausführung des Auftrags einen angemessenen Vorschuss in Höhe von bis zu 100 % der Auftragssumme zu fordern.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin über die zukünftige Verwendung des lektorierten Manuskripts bzw. des in Auftrag gegebenen Textes zu informieren.
Sofern der Auftraggeber die Berücksichtigung einer bestimmten Terminologie oder Sprachvarianten wünscht, ist dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt zu geben. Auf die Beibehaltung besonderer, von der jeweils gültigen deutschen Rechtschreibung abweichender Schreibweisen ist die Auftragnehmerin gesondert hinzuweisen.
Sofern der Auftraggeber diese Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Lieferung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, übermittelt die Auftragnehmerin das mit den Anmerkungen versehene Manuskript an den Auftraggeber auf dem gleichen Weg, auf dem ihr dieses zuvor zugegangen ist. Etwaige Kosten trägt der Auftraggeber. Das Versendungsrisiko trägt der Auftraggeber.
8. Haftung
Für Beschädigung oder Verlust des Manuskripts oder der Daten auf vom Auftraggeber überlassenen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust von jeglichen der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Materialien jeglicher Art wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Eine Sicherung oder Speicherung der vom Auftraggeber übermittelten Manuskripte oder Daten erfolgt durch die Auftragnehmerin nicht. Während der Leistungserbringung ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der ihr überlassenen Manuskripte und Dateien anzulegen. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des der Auftragnehmerin überlassenen Materials.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen etc. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren, Trojaner, Würmer oder Vergleichbares verursacht werden.
Die EDV (Netzwerke, Programme, Dateien usw.) der Auftragnehmerin werden regelmäßig überprüft. Beim Versand von Dateien per E-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Manuskripte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.
9. Gewährleistung
Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des korrigierten Manuskripts durch den Auftraggeber angezeigt werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Bearbeitung entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Die Leistung der Auftragnehmerin gilt als mängelfrei, sofern das lektorierte Manuskript eine Fehlerquote von ≤0,25 aufweist.
10. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
Bei der elektronischen Übermittlung des Manuskripts und anderer Daten zwischen dem Auftraggeber, der Auftragnehmerin und von ihr beauftragten Dritten kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden.
Die Auftragnehmerin sichert jedoch diejenige Sorgfalt zu, die sie in eigenen Angelegenheiten ausübt. Im Übrigen ist die Auftragnehmerin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es wird die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der überlassenen Manuskripte sowie Dateien und persönliche Daten des Auftraggebers zugesichert. Sofern sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung der Leistung Dritter bedient, so werden diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, soweit zulässig, Dresden vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2018